Die Krankenversicherung bezahlt in der Regel 60 bis 90 Stunden pro Quartal für Pflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet wurden. Diese Pflegeleistungen können von Spitex-Organisationen erbracht werden. Wichtig ist, dass die Spitex-Organisation über eine kantonale Spitex-Bewilligung verfügt und somit von der Krankenversicherung anerkannt ist.